Energieberatung, Rainer Stelzer Energieberatung, Rainer Stelzer

Energieberatung

Seit dem 01.07.2008 ist der Energieausweis stufenweise je nach Art und Alter der Wohngebäude verpflichtend durch die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) eingeführt worden. Bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes muss der Eigentümer diesen Ausweis potenziellen Mietern oder Käufern vorlegen.

Zur Erstellung dieses Ausweises sollte eine Vor-Ort-Begehung durch den Energieberater durchgeführt werden, wo der Istzustand der Gebäudehülle und der Heizungsanlage analysiert und erfasst wird. Je genauer die Datenerhebung, umso höher die Qualität des Ausweises. Gleichzeitig wird mit dem Eigentümer besprochen, welche Modernisierungs- und Dämmmaßnahmen am Gebäude sinnvoll sind. Dazu werden mehrere Lösungsvorschläge erarbeitet. Die Modernisierungsempfehlungen sind allerdings lediglich als Information zu betrachten, ihre Umsetzung ist nicht verpflichtend.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, ich erstelle Ihnen gern ein Angebot.

Schornsteinfeger


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